Tippgeberprämie

Damit die Tippgeberprämie gerechtfertigt ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

    - Das Objekt ist uns noch unbekannt.
    - Das Objekt wird noch nicht öffentlich zum Verkauf angeboten, z.B. im Internet, in Zeitungen, mit Hilfe von Verkaufsschildern.
    - Das Objekt steht nicht zur Versteigerung an.
    - Das Objekt liegt in unserem Tätigkeitsbereich.
    - Es besteht kein Auftrag mit einem anderen Makler.
    - Sie sind kein Ehe- oder Lebenspartner des Eigentümers der betreffenden Immobilie.
    - Sie sind nicht der Eigentümer der Immobilie.


Vorgehensweise

Nach Zustandekommen eines qualifizierten Alleinauftrags zum Verkauf der Immobilie bzw. nach Beauftragung durch den Eigentümer beginnen wir mit der Vermarktung. Bei erfolgreicher Vermittlung durch uns und nach Eingang der Gesamtprovision auf unserem Geschäftskonto, erhalten Sie Ihre Tippprämie. Wird die Vermittlungsprovision vom Käufer nicht gezahlt, erfolgt auch keine Auszahlung der Tippgeberprämie.

Sofern wir das Objekt bereits kennen oder bereits im Angebot haben, werden wir Sie umgehend, spätestens innerhalb von drei Arbeitstagen, hierüber informieren. Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten, Objekte ohne Angabe von Gründen abzulehnen.


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